Zustimmung erforderlich

Unsere gemeinsamen Vereinbarungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Sonderbedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis

Weshalb wenden wir uns an Sie?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken* für unwirksam erklärt. Nach diesen Bestimmungen halt die Zustimmung des Kunden zu Text- und Preisänderungen als erteilt, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht.

Was ist jetzt zu tun?
Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen sowie über die aktuellen Leistungen und Entgelte zu erhalten. Deshalb müssen wir – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank – die Grundlagen unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren. Das betrifft:

·         Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
·         Die Sonderbedingungen
·         Das Preis- und Leistungsverzeichnis

Unsere regulären Entgelte für Girokonten werden wir im Vergleich zu den Ihnen aktuell berechneten Preisen trotz stark gestiegener Inflation nicht erhöhen, um unsere Kund*innen nicht zusätzlich zu belasten.

Lediglich in drei Positionen (Portokosten, formlose Überweisungen und Auslandseinsatzentgelt Kreditkarten) kommt es ab 01.04.2023 zu Erhöhungen. Die Nutzung dieser Angebote können Sie jedoch selbst beeinflussen und auf andere Optionen wechseln.

Wie geht es jetzt weiter?

1.    Bitte laden Sie sich alle Dokumente (AGB, Sonderbedingungen und PLV) mit dem Button "AGB und Sonderbedingungen" herunter.
2.    Erst jetzt entscheiden Sie, ob Sie uns Ihr Einverständnis geben. Klicken Sie dazu auf „Zustimmen“.

Den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vereinbarung und den genauen Wortlaut der Bedingungen entnehmen Sie bitte den heruntergeladenen Dokumenten. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, kommen Sie gerne auf uns zu.

Alle sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns bleiben unverändert. Falls es Ansprüche aus unserer bisherigen Geschäftsbeziehung gibt, bleiben diese von unserer Vereinbarung unberührt.

Sie möchten sich jetzt noch nicht entscheiden?
Dann können Sie das Fenster jetzt schließen und Ihr Einverständnis zu einem späteren Zeitpunkt geben.

*entspricht Nr. 12 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GLS Bank